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Arbeitsrecht II.

Seminarinhalte

 

Sie sind Mitglied im Betriebsrat und möchten Ihren Kollegen auch auf inhaltliche Fragen zu den Rechten und Pflichten am Arbeitsplatz erste Antworten geben können. In diesem vertiefenden Seminar erfahren Sie z.B. welche Arbeit wie vergütet werden muss, wann der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf und wieviele oder auch, wo Sie nachlesen können, wieviel Urlaub man in Ihrem Betrieb nehmen kann? 

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Das Seminar beantwortet nicht nur diese Fragen sondern vermittelt den Teilnehmern auch Strukturen des Arbeitsrechts und gibt für viele wiederkehrende Problemkreise Handlungshilfen zur Hand,
 
Arbeitsvergütung

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  • Vergütungsformen

  • Zulagen, Boni, Gratifikationen, Prämien

  • Vergütung ohne Arbeitsleistung: Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und Annahmeverzug des Arbeitgebers

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Arbeitszeit

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  • Arbeitsschutz durch das Arbeitszeitgesetz

  • Formen flexibler (Lebens-)Arbeitszeitgestaltung

  • Überstunden und Reisezeit

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Tarifvertragsrecht

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  • Formen der Geltung eines Tarifvertrags

  • Wirkung tariflicher Regelungen

  • Nachwirkungen des Tarifvertrags und Verbandsaustritt des Arbeitgebers

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Auswirkungen von Betriebsvereinbarungen auf das Arbeitsverhältnis

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  • Zwingende Wirkung und Günstigkeitsprinzip

  • Verhältnis zu Arbeitsvertrag und Tarifvertrag

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Schutz besonderer Personengruppen

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  • Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit

  • Schwerbehinderte Mitarbeiter, Auszubildende, betriebsverfassungsrechtliche Mandatsträger

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Kündigungsrecht als Hauptfall vor dem Arbeitsgericht

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  • Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung

  • Form, Zugang

  • Beteiligung des Betriebsrats

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Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht

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  • Der Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

  • Unterschiede zwischen Urteils- und betriebsverfassungsrechtlichem Beschlussverfahren

  • Arbeitskollegen und Vorgesetzte als Zeugen vor Gericht

  • Vorbereitung und Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung

  • Auswertung der Gerichtsverhandlung mit dem Arbeitsrichter

  • Ablehnungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber

  • Erhöhung der Arbeitszeit nach Teilzeit

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