Seminare für Betriebsräte
von Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht
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Im Seminar werden unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Grundlagen der Betriebsratsarbeit.
Im Seminar werden unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Grundlagen der personellen Einzelmaßnahmen für die Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung sowie bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen erläutert.
In dem Seminar wird unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten vermittelt.
Bearbeite den Text ganz individuell. Klicke hier, um In dem Seminar werden unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat das Verfahren bei Umstrukturierung / Betriebsänderung und dabei insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrats, die Mitbestimmungsrechte anzuwenden, behandelt..
Als Betriebsratsmitglied werden Sie in der Praxis mit einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen konfrontiert. Als Arbeitnehmervertreter werden Sie oftmals von Ihren Kollegen zu arbeitsrechtlichen Themen zu Rate gezogen.
Als Betriebsratsmitglied werden Sie in der Praxis mit einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragen konfrontiert. Welche Arbeit muss wie vergütet werden? Wann darf der Arbeitgeber und in welchem Rahmen Überstunden anordnen? Woraus ergibt sich der Urlaubsanspruch (Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag)?
Das Seminar vermittelt die Kündigungsschutz-Grundlagen und zeigt dabei die Verknüpfungen zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht auf. Was muss der Betriebsrat gegenüber dem Arbeitgeber im Anhörungsverfahren berücksichtigen und welche Beratungspflichten sind gegenüber der Belegschaft zu Berücksichtigen.