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Betriebsverfassungsrecht IV.

Seminarinhalte

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In diesem Seminar geht es darum, was man als Betriebsrat tun muss, wenn im Betrieb neue Strukturen geschaffen werden oder z.B. ein Betrieb oder Betriebsteil stillgelegt, eingeschränkt oder mit einem anderen Betrieb zusammengeschlossen wird. Dabei besprechen wir genau, welche Möglichkeiten der Betriebsrat hat, diesen Prozess mitzugestalten und bei wichtigen Fragen mitzubestimmen.

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Betriebsverfassungsrecht IV

 

In dem Seminar werden unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat das Verfahren bei Umstrukturierung / Betriebsänderung und dabei insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten des Betriebsrats, die Mitbestimmungsrechte anzuwenden, behandelt. Insbesondere:

 

  • Mitbestimmung bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung

  • Ursachen für Umstrukturierung

  • Das Umwandlungsgesetz:
    Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung

  • "Restmandat" des Betriebsrats

  • Anwendung des § 613 a BGB (Betriebsübergang): Schutz für Arbeitsverhältnisse, die auf einen neuen Rechtsträger übergehen

  • Was wird aus dem Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen?

  • Kündigung aus Anlass des Betriebsübergangs

  • Sozialauswahl nach einem Betriebsübergang

  • Outsourcing: Ausgliederung von Aufgaben, die bisher im Unternehmen / Betrieb wahrgenommen wurden, auf Dritte

  • Umstrukturierung / Outsourcing als Betriebsänderung?

  • Interessenausgleich und Sozialplan

  • Insolvenzordnung

 

Die einzelnen Themen werden an vielen praktischen „Übungsfällen“ verdeutlicht und vertieft.

 

Darüber hinaus können weitere betriebsspezifische Themenbereiche nach Absprache in das Seminar integriert werden.

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