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Betriebsverfassungsrecht III.

Seminarinhalte

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Der Betriebsrat hat auch das Recht, in sozialen Angelegenheiten, die die Belegschaft betreffen mitzubestimmen. Wir erarbeiten in diesem Seminar die Werkzeuge, damit Sie im Betrieb die richtigen Fragen stellen und sich aktive am Prozess beteiligen können und Ihre Rechte durchsetzen können.

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Betriebsverfassungsrecht III

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In dem Seminar wird unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten vermittelt. Insbesondere:

 

  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats

  • die Einzelnen Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG

  • das Initiativrecht des Betriebsrats

  • Besonderheiten der Mitbestimmung

  • Betriebsvereinbarungen

  • Einigungsstelle

  • Rechtliche Möglichkeiten des Betriebsrats bei einseitigen Maßnahmen

  • Hinzuziehung von Sachverständigen

  • etc.

 

 

Die einzelnen Themen werden an vielen praktischen „Übungsfällen“ verdeutlicht und vertieft.

 

Darüber hinaus können weitere betriebsspezifische Themenbereiche nach Absprache in das Seminar integriert werden.

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