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Tagesseminar für Betriebsräte am 07.11.2017 in Kiel

„Datenschutz im Arbeitsrecht - Die neue Datenschutzgrund-verordnung (DS-GVO)“

In diesem Seminar geht es um Beschäftigtendatenschutz im Arbeitsrecht.

 

Zum 01.05.2018 tritt die neuen DS-GVO in Kraft. Sie dient der Vereinheitlichung des europäischen Datenschutzrechts. Sie ist als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet. Personenbezogene Daten – auch im Arbeitsrecht – dürfen nur erhoben werden, wenn ein Erlaubnistatbestand gegeben ist, z.B. die Arbeitnehmer der Datenverarbeitung zugestimmt haben oder aber eine Betriebsvereinbarung als Erlaubnis vorliegt.

 

Die DS-GVO gibt Mindeststandards vor, die die Erlaubnisgrundlage erfüllen muss. Erfüllen vorhanden Betriebsvereinbarungen diese Vorgaben nicht, fallen sie als Ermächtigungsgrundlage weg. Gibt es seitens des Arbeitgebers keine anderen Erlaubnistatbestände ist eine Speicherung von personenbezogenen Daten der Beschäftigten ab Mai 2018 rechtswidrig und kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.

 

Eine Überprüfung und Anpassung aller Betriebsvereinbarungen zum 30.04.2018 ist daher unabdingbar.

                                                                 

In dem Seminar werden diese Mindestvorgaben erläutert, die Grundsätze des Beschäftigtendatenschutzes besprochen, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und deren Durchsetzung erläutert sowie  Formulierungsbeispiele und Bausteine für eine den Anforderungen der DS-GVO entsprechenden Betriebsvereinbarung gegeben.

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