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Tagesseminar für Betriebsräte am 14.06.2022 in Kiel
"Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte“

Im  Jahr 2022 treten eine Vielzahl von neuen gesetzlichen Regelungen, mit erheblichen Auswirkungen auf bestehende und zukünftige Arbeitsverhältnisse, in Kraft.

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Hierzu gehören unter anderem

  • § 611 a BGB -  Definition des Arbeitnehmerbegriffs

  • § 309 a BGB - Änderung für einzelvertraglich Ausschlussfristen im Arbeitsrecht (bereits seit 2016)

  • Neue Datenschutzgrundverordnung DS-GVO die erhebliche Auswirkungen auf bisherige Betriebsvereinbarung zu EDV und Datenschutz hat.

  • Neue gesetzliche Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung

  • Neufassung der §§ 80 und 92 BetrVG

 

Die Fortbildung beleuchtet die betrieblichen Auswirkungen dieser neuen Regelungen und zeigt Handlungsmöglichkeiten und -bedarf auf.

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Darüber hinaus werden aktuelle Entscheidungen aus der Arbeitsgerichtsbarkeit vorgestellt.

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Der Betriebsrat muss seine Aufgaben fachkundig unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung erledigen können. Die Rahmenbedingungen für die Betriebsratsarbeit jedoch ändern sich laufend. Immer wieder gibt es in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Landesarbeitsgerichte neue Entscheidungen mit teilweise erheblichen Auswirkungen für die tägliche Betriebsratspraxis. In dem Seminar werden aktuelle Trends in der Rechtsprechung zu den praktisch relevanten Gebieten des Arbeitsrechts insbesondere des Betriebsverfassungsrechts dargestellt.

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Weitere Themenschwerpunkte:

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  • Neues zur Umkleidezeit? Gehört die Umkleidezeit zur Arbeitszeit?

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei einer Fortsetzungserkrankung

  • Anspruch des Betriebsrats auf einen separaten Telefon-und Internetanschluss?

  • Neues zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und der Mitbestimmung des Betriebsrats

  • Anhörung zur Kündigung und abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor Fristablauf

  • Besteht bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine Teilnahmepflicht am Personalgespräch?

  • Neues zur Verdachtskündigung! Ab wann darf der Arbeitgeber kündigen?

  • Betriebsratstätigkeit, Arbeitszeit und Erholungszeit

  • und vieles mehr.

 

Termin: 25.04.2017 09:00 bis 16:00 Uhr

Ort: Neumünster, Hotel Prisma, Max-Johannsen- Brücke 1, 24537 Neumünster

Kosten: Seminargebühr pro Teilnehmer 199,00 zzgl. Kosten für Verpflegung 47,00 EUR

Freistellung: Eine Freistellung erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 94 Abs. 4 SGB IX

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