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Tagesseminar für Betriebsräte am 12.07.2017 in Neumünster

„Urlaubslust statt Urlaubsfrust“

In diesem Seminar geht es um die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Urlaub und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei individual- und kollektivrechtlichen Regelungen.

 

Die Beantragung, Genehmigung und Durchführung des Urlaubsanspruchs sowie die Bezahlung des Urlaubs werden im Seminar systematisch erläutert und Rechtsprobleme samt Lösungen aufgezeigt.

 

Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen Grundsätze zur Auslegung der gesetzlichen Regelung entwickelt. Diese Grundsätze sollten Betriebsräte kennen. Sie sind bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen ebenso wie bei der Beratung von Mitarbeiterin für ungetrübte Urlaubsfreuden von entscheidender

 

Themenschwerpunkte:

 

  • Gesetzliche, tarifliche und arbeitsvertragliche Regelungen zur Urlaubsbeantragung und Gewährung

  • Anspruchsvoraussetzung und Anspruchsverwirklichung

  • Berechnungsgrundlagen für die Urlaubsdauer und Urlaubsgeld

  • Teilurlaub oder zusammenhängender Urlaub?

  • Übertragung und Verfall von Resturlaubsansprüchen

  • Verbindlichkeit von Urlaubsvereinbarungen

  • Urlaubsantrags- und genehmigungsverfahren

  • Was passiert mit dem Urlaub bei Kündigung, Aufhebungsvertrag oder bei Erreichen des Renteneintrittsalters?

  • Krankheit im und vor dem Urlaub

  • Verfall von Urlaub bei Krankheit?

  • Arbeiten während des Urlaubs?

  • Berechnung des Entgelts bei Urlaub

  • Was kann der Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung regeln?

  • und vieles mehr…

Termin: Mittwoch, den 12.07.2017 09:00 bis 16:00 Uhr

Ort: Neumünster, Hotel Prisma, Max-Johannsen- Brücke 1, 24537 Neumünster

Kosten: Seminargebühr pro Teilnehmer 199,00 zzgl. Kosten für Verpflegung 47,00 EUR

Freistellung: Eine Freistellung erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 94 Abs. 4 SGB IX

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